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Nervenärztliche Praxis   -   E. Hartmann

Anfrage zu Gespräch - Selbstzahler

Hier können Sie einen Termin für ein Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt anfragen, wenn Sie dies selbst bezahlen wollen.


Dies kommt für Fälle in Frage, die die gesetzliche oder private Versicherung nicht abdeckt, wenn Sie keine Versicherung haben oder Sie nicht über Ihre Versicherung abrechnen möchten. 

Bitte beachten Sie, dass es teilweise auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse wären. 

Wenn Sie sich für einen Selbstzahler-Termin entschieden haben, ist ein spontaner Wechsel der Abrechnung aber nicht möglich. 


Bitte wählen Sie möglichst, ob das Problem eher psychisch oder körperlich/neurologisch ist. 


Psychiatrische Themen (Beispiele):

- Antriebslosigkeit, ständige Müdigkeit, Lustlosigkeit, Stimmungsschwankungen, Gereiztheit, viele Konflikte (bin ich das? oder die anderen?), Arbeitsplatz-Konflikte, Familien-Konflikte


Neurologische Themen (Beispiele):

Gedächtnisstörungen, Störungen der Aufmerksamkeit, Worte fallen nicht ein, Diffuse Störungen, für die bisher keine Erklärung gefunden wurde.


Die Kosten richten sich nach der gültigen GOÄ, 2,3facher Satz, bei langer Dauer oder Fremdsprache auch 3,5facher Satz.

Beispiel: psychiatrisches oder neurologisches Gespräch (ohne Brief): ca. 70-90€


Das Gespräch ist dann in der Praxis direkt zu bezahlen, wir übermitteln keine Daten an Ihre Krankenkasse oder die PVS (Abrechnungsstelle).

Eine Einwilligung in die Abrechnung und eine Datenschutzerklärung müssen aber dennoch IMMER vorab unterschrieben werden.

Bezahlung ist nur vor Ort bevorzugt mit EC-Karte (oder bar) möglich. 

(keine 200€ und 500€ Scheine, keine Kreditkartenzahlung, keine Bezahlfunktion mit Handy oder Smartwatch, keine Überweisung)


Wenn Sie keinen SELBSTZAHLER-Termin haben möchten; gesetzlich oder privat versichert sind; buchen Sie bitte direkt über die Praxis, telefonisch oder wenn Sie schon bei uns waren über die Anfrage-Wiedervorstellung. 

Neupatienten können ausschließlich telefonisch Termine vereinbaren.

Wenn es dringend ist, raten wir zu "Hausarztfall-Überweisung" oder "TSS-Überweisung" (für gesetzliche Versicherungen).




 
 
 
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